Was soll ich nun unternehmen?
Der Tod kommt überraschend, schnell und meist unerwartet in unser
Leben.
Oft sind wir nicht vorbereitet auf diesen Lebenseinschnitt.
Eine Frage beherrscht das Denken:
"Was soll ich nun unternehmen?"
Wir sind jederzeit für Sie da, Sie dort zu empfangen, wo Sie jetzt stehen, und alles was nötig ist zu regeln, um das für Sie und den Verstorbenen angemessene Ritual mit Ihnen zu gestalten.
Nachstehend finden Sie einige erste hilfreiche Informationen.
Welche Art der Bestattung wird gewünscht?
Für die Art der Bestattung ist in erster Linie der Wunsch des
Verstorbenen maßgebend. Dies muss nicht unbedingt schriftlich
geschehen, sondern kann auch persönlich geäußert werden.
Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die
nächsten Angehörigen berechtigt, über Art und Ort der Bestattung
und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden.
Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller
Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehegatten, so geht
der Wille der Kinder oder ihrer Ehegatten dem Willen der übrigen
Verwandten vor.
Es gibt Feuer-, Erd- und Seebestattungen und diese auch in anonymer
Form, wenn gewünscht.
Es gibt auch Beisetzungen in aller Stille an denen nur die Familie
teilnimmt. Diese kann mit einer Trauerfeier oder auch ohne
einhergehen. Bei einer Bestattung in aller Stille ohne Trauerfeier
kann man mit dem engsten Familienkreis von der Kapelle mit zum Grab
gehen.
In diesem Fall kann ein Redner oder ein geistlicher Vertreter die
Beisetzung begleiten und am Grab noch eine kleine Rede sprechen.
Sie möchten aber eine Bestattung mit Trauerfeier, wie soll diese gestaltet werden?
Als Urnenfeier oder als Feier mit Sarg?
Bei einer Feier mit Sarg wird ein angemessener Sarg benötigt. Eine
angemessene Dekoration für die Kapelle (Blumen, Leuchter, usw.).
Auf welchem Friedhof soll die Beisetzung stattfinden?
Ist die Kapelle dort die Richtige, ist sie groß genug für die
Trauerfeier?
Welches Grab ist das Richtige?
Ist schon ein Grab vorhanden?
Wie sollen die Träger aussehen, die den Sarg zu Grabe tragen?
Welcher Redner oder Pfarrer ist der Richtige?
Um alle diese Fragen klären zu können, stehen wir Ihnen als kompetentes Bestattungsinstitut, das die Bestattung würdevoll durchführt, Sie berät und in allen Fragen die auftreten können unterstützt, gerne zur Verfügung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde des Verstorbenen im Original.
- Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen im Original.
- War der Verstorbene ledig und wurde vor 1958 geboren, wird das Familienbuch der Eltern benötigt.
- War der Verstorbene verheiratet, wird die Heiratsurkunde benötigt. Wurde nach 1958 geheiratet eine Abschrift aus dem Familienbuch.
- War der Verstorbene verwitwet, wird die Heiratsurkunde benötigt. Wurde nach 1958 geheiratet eine Abschrift aus dem Familienbuch. Außerdem wird die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners benötigt.
- War der Verstorbene geschieden, wird die Heiratsurkunde benötigt. Wurde nach 1958 geheiratet eine Abschrift aus dem Familienbuch mit Scheidungsvermerk. Alternativ das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
- Rentenversicherungsnummer
- Testament oder Verfügungen soweit vorhanden.
- Bestattungsvorsorgeverträge soweit vorhanden.
- Mitgliedsunterlagen möglicher Anlaufstellen für Zahlungen von Sterbegeldern wie z.B. Gewerkschaften etc.
- Weitere Unterlagen zwecks erforderlicher Abmeldungen.
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